Die Wettkämpfe werden nach den am 08.09.2020 festgelegten angepassten Rahmenbedingung des BTTV für Wettkämpfe durchgeführt:
Mindestabstand
Der Mindestabstand von 1,5 m ist in jedem Fall außer im direkten Sportbetrieb sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere Zu- und Abgang von der Sportstätte, Pausen und den Seitenwechsel.
Hygienevorschriften Krankheitssymptome
Beachten Sie bitte unbedingt alle mittlerweile hinlänglich bekannten allgemeinen Vorschriften zur Hygiene (Händewaschen, Niesen/Husten in Armbeuge, etc.). Ohne aktive sportliche Teilnahme ist ein Mund-Nase-Schutz vorgeschrieben. Bei einer Befreiung vom Mund-Nase-Schutz ist das ärztliche Attest mit sich zu führen.
Bei folgenden Symptomen ist eine Teilnahme in Trainingsgruppen oder bei Wettkämpfen und das Betreten der Sportstätte untersagt:
a) Erkältung (Husten, Schnupfen, Halsweh)
b) Erhöhte Körpertemperatur/Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust
c) Kontakt mit einer Person innerhalb der letzten 14 Tage, bei der ein Verdacht auf eine SARS Covid-19-Erkrankung vorliegt oder diese bestätigt wurde
Körperkontakt
Körperkontakt hat zu unterbleiben: kein Handshake, kein Abklatschen oder andere Begrüßungsrituale vor, während und nach dem Training bzw. Wettkampf. Ein Körperkontakt findet auch nicht zwischen Trainer, Betreuer bzw. Übungsleiter und Spieler (keine Fehlerkorrektur) statt.
Mindestabstand Tische
Um einen Mindestabstand zwischen den Tischen sicherzustellen, wird eine Fläche von 5 x 10 m pro Tisch im Training empfohlen und im Wettkampf vorgeschrieben (s. WO-Vorgabe). Die Tische sollen möglichst durch Umrandungen voneinander getrennt werden. Ein Plan zur Aufstellung der Tische ist in der Halle ausgehängt.
Desinfektion / Reinigung
Benutzte Bälle werden nach jedem Spiel desinfiziert. Die Tische werden nach Abschluss des Mannschaftswettkampfes gereinigt. Desinfektionsmittel wird an zentraler Stelle zur Verfügung gestellt.
Räumlichkeiten
Die Sportstätte darf nur zu sportlichen Zwecken genutzt werden. Der Aufenthalt zu anderen Zwecken ist ebenso untersagt wie der Zugang für andere Personen (Zuschauer) – allerdings darf ein Sorgeberechtigter minderjährige Wettkampfteilnehmer begleiten. Die Nutzung von Umkleiden (Mund-Nase-Schutz) ist unter Einhaltung des Abstands möglich.
Die Duschen dürfen nur von einer Person einzeln benutzt werden. Toiletten müssen geöffnet sein und über ausreichende Möglichkeiten zum
Händewaschen – Seifenspender für Flüssigseife und Einmalhandtücher – verfügen. Der Austragungsstätte selbst ist regelmäßig zu reinigen/zu desinfizieren und mindestens alle 120 Minuten gut zu durchlüften.
Personenzahl
Es dürfen so viele Personen die Sportstätte nutzen, dass alle Maßnahmen bzgl. Abstandsregelung, Raumgröße und Lüftung eingehalten werden können. Für Wettkämpfe sind aufgrund der geringen Räumlichkeit lediglich Spieler, Trainer, Schiedsrichter und Sorgeberechtigte zugelassen.
Verzicht auf Routinen
Übliche Ritualhandlungen wie Anhauchen des Balles, Abwischen des Handschweißes auf dem Tisch sind zu unterlassen. Das Abtrocknen von Schweiß auf Materialien erfolgt ausschließlich mit dem eigenen Handtuch.
Dokumentation
Damit im Falle einer Infektion die Infektionsketten zurückverfolgt werden können,cwird die Anwesenheit aller Personen in der Austragungsstätte mit Namen und sicherer Erreichbarkeit (E-Mail bzw. Anschrift oder Telefonnummer) sowie Aufenthaltszeitraum dokumentiert. Hierfür kann das Formular des BTTV verwendet werden (https://www.bttv.de/service/downloads/corona/).
Dabei sind die Vorgaben des Datenschutzes einzuhalten. Die Dokumentation ist für 30 Tage aufzubewahren. Eine Übermittlung ist auf Anforderung nur an die zuständigen Gesundheitsbehörden zulässig.
Hygiene-Beauftragter
Bei Fragen rund um die Corona-Thematik und Einhaltung der Maßnahmen fungiert Christian Statt als Hygienebeauftragter der Tischtennisabteilung