Kinder- & Jugendschutzkonzept
Fußballabteilung TSV Rottenbauer 1946 e.V.
1. Haltung und Selbstverständnis
Der TSV Rottenbauer übernimmt Verantwortung für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen im Verein.
Neben der sportlichen Ausbildung stehen Persönlichkeitsentwicklung, Gemeinschaft und Wertevermittlung im Mittelpunkt.
Kinder- und Jugendschutz ist fester Bestandteil unserer Vereinsarbeit.
Wir schaffen bewusst eine Kultur des Hinsehens, des Respekts und der Verantwortung.
Unser Ziel ist ein Umfeld, in dem sich Kinder und Jugendliche sicher fühlen und frei entwickeln können.
2. Geltungsbereich
Dieses Konzept gilt für:
- alle Trainer und Betreuer der Fußballabteilung
- Jugendleitung und Funktionäre
- ehrenamtlich Tätige
- Spieler und Eltern im Vereinsumfeld
Es umfasst alle Bereiche des Vereinslebens:
- Training und Spielbetrieb
- Turniere und Veranstaltungen
- Fahrten und Ausflüge
- digitale Kommunikation
3. Zuständigkeiten
Kinderschutzbeauftragter der Fußballabteilung:
Marco Göring
Aufgaben:
- zentrale Anlaufstelle für Kinder, Eltern und Trainer
- Entgegennahme und Einschätzung von Hinweisen
- Koordination weiterer Maßnahmen
- Einbindung externer Fachstellen
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung.
4. Grundregeln im Umgang
Für alle Verantwortlichen gelten verbindliche Grundsätze:
- Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
- Wir achten die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre.
- Wir respektieren persönliche Grenzen und fördern einen respektvollen Umgang.
- Wir unterstützen die sportliche und persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.
5. Konkrete Verhaltensregeln
Umgang und Kommunikation
- respektvoller, wertschätzender Umgang
- keine diskriminierenden oder abwertenden Aussagen
- Lob bezieht sich auf Leistung, nicht auf Aussehen
Nähe und Distanz
- Körperkontakt nur im sportlich notwendigen Rahmen und mit Zustimmung
- keine erzwungene Nähe
Kabinen und Duschen
- Betreten nur nach Ankündigung
- Aufenthalt nur wenn notwendig
Digitale Kommunikation
- keine privaten Einzelchats mit Kindern oder Jugendlichen
- Kommunikation möglichst über Gruppen oder Eltern
Einzelsituationen
- Sechs-Augen-Prinzip beachten
- keine Treffen allein mit einzelnen Spielern
- keine alleinige Mitnahme ohne Absprache
Privater Kontakt
- keine Einladungen nach Hause
- keine privaten Treffen außerhalb des Trainings
Geschenke
- keine individuellen Geschenke an einzelne Kinder
Diese Regeln sind verbindlich und orientieren sich an bewährten Vereinsstandards.
6. Risikoanalyse
Besonders sensible Situationen im Vereinsalltag:
- Umkleiden und Duschen
- Fahrten zu Spielen und Turnieren
- Einzelkontakte Trainer – Spieler
- Trainingslager und Veranstaltungen
- digitale Kommunikation
- Abhängigkeitsverhältnisse
Ziel ist es, Risiken zu erkennen und durch klare Regeln zu minimieren.
7. Prävention und Personalauswahl
Zur Sicherstellung des Kinderschutzes gelten folgende Maßnahmen:
Erweitertes Führungszeugnis
- verpflichtend für alle Trainer, Betreuer und Ehrenamtlichen mit Kontakt zu Kindern
- Vorlage vor Aufnahme der Tätigkeit
- regelmäßige Überprüfung, in der Regel alle 3 bis 5 Jahre
- Einsichtnahme ausschließlich durch berechtigte Personen
- Durchführung gemäß §72a SGB VIII
Bei relevanten Einträgen entscheidet der Vorstand über den Einsatz im Verein.
Weitere Maßnahmen
- Unterzeichnung des Verhaltenskodex
- Einführung in das Schutzkonzept
- Sensibilisierung im Trainerteam
8. Beschwerdewege
Meldungen sind möglich über:
- Trainer
- Kinderschutzbeauftragten
- Vorstand
Grundsätze:
- jede Meldung wird ernst genommen
- vertraulicher Umgang mit Informationen
- keine Nachteile für meldende Personen
9. Vorgehen im Verdachtsfall
Im Verdachtsfall gilt:
- Zuhören und ernst nehmen
- keine vorschnelle Bewertung
- Sicherheit des Kindes gewährleisten
- Kinderschutzbeauftragten informieren
- Beobachtungen dokumentieren
- externe Fachstellen einbeziehen
Der Schutz des Kindes steht an erster Stelle.
10. Organisation und Umsetzung
Zur Umsetzung des Konzepts:
- klare Zuständigkeiten innerhalb der Abteilung
- regelmäßiger Austausch im Trainerteam
- Einbindung externer Fachstellen bei Bedarf
- kontinuierliche Sensibilisierung
11. Elternarbeit
Eltern werden aktiv eingebunden:
- transparente Information über Regeln und Abläufe
- klare Ansprechpartner
- partnerschaftliche Zusammenarbeit
12. Verbindlichkeit
Alle Trainer, Betreuer und Ehrenamtlichen verpflichten sich:
- zur Einhaltung dieses Konzepts
- zur Unterzeichnung des Verhaltenskodex
- zur aktiven Mitwirkung am Kinderschutz
13. Weiterentwicklung
Das Konzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.
Kinder- und Jugendschutz ist ein fortlaufender Prozess und wird aktiv im Vereinsalltag gelebt.