Kinder- & Jugendschutzkonzept

Fußballabteilung TSV Rottenbauer 1946 e.V.

1. Haltung und Selbstverständnis

Der TSV Rottenbauer übernimmt Verantwortung für das Wohl aller Kinder und Jugendlichen im Verein.
Neben der sportlichen Ausbildung stehen Persönlichkeitsentwicklung, Gemeinschaft und Wertevermittlung im Mittelpunkt.

Kinder- und Jugendschutz ist fester Bestandteil unserer Vereinsarbeit.
Wir schaffen bewusst eine Kultur des Hinsehens, des Respekts und der Verantwortung.

Unser Ziel ist ein Umfeld, in dem sich Kinder und Jugendliche sicher fühlen und frei entwickeln können.

2. Geltungsbereich

Dieses Konzept gilt für:

  • alle Trainer und Betreuer der Fußballabteilung
  • Jugendleitung und Funktionäre
  • ehrenamtlich Tätige
  • Spieler und Eltern im Vereinsumfeld

Es umfasst alle Bereiche des Vereinslebens:

  • Training und Spielbetrieb
  • Turniere und Veranstaltungen
  • Fahrten und Ausflüge
  • digitale Kommunikation

3. Zuständigkeiten

Kinderschutzbeauftragter der Fußballabteilung:
Marco Göring

Aufgaben:

  • zentrale Anlaufstelle für Kinder, Eltern und Trainer
  • Entgegennahme und Einschätzung von Hinweisen
  • Koordination weiterer Maßnahmen
  • Einbindung externer Fachstellen

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung.

4. Grundregeln im Umgang

Für alle Verantwortlichen gelten verbindliche Grundsätze:

  • Wir übernehmen Verantwortung für das Wohl der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.
  • Wir achten die Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Intimsphäre.
  • Wir respektieren persönliche Grenzen und fördern einen respektvollen Umgang.
  • Wir unterstützen die sportliche und persönliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.

5. Konkrete Verhaltensregeln

Umgang und Kommunikation

  • respektvoller, wertschätzender Umgang
  • keine diskriminierenden oder abwertenden Aussagen
  • Lob bezieht sich auf Leistung, nicht auf Aussehen

Nähe und Distanz

  • Körperkontakt nur im sportlich notwendigen Rahmen und mit Zustimmung
  • keine erzwungene Nähe

Kabinen und Duschen

  • Betreten nur nach Ankündigung
  • Aufenthalt nur wenn notwendig

Digitale Kommunikation

  • keine privaten Einzelchats mit Kindern oder Jugendlichen
  • Kommunikation möglichst über Gruppen oder Eltern

Einzelsituationen

  • Sechs-Augen-Prinzip beachten
  • keine Treffen allein mit einzelnen Spielern
  • keine alleinige Mitnahme ohne Absprache

Privater Kontakt

  • keine Einladungen nach Hause
  • keine privaten Treffen außerhalb des Trainings

Geschenke

  • keine individuellen Geschenke an einzelne Kinder

Diese Regeln sind verbindlich und orientieren sich an bewährten Vereinsstandards.

6. Risikoanalyse

Besonders sensible Situationen im Vereinsalltag:

  • Umkleiden und Duschen
  • Fahrten zu Spielen und Turnieren
  • Einzelkontakte Trainer – Spieler
  • Trainingslager und Veranstaltungen
  • digitale Kommunikation
  • Abhängigkeitsverhältnisse

Ziel ist es, Risiken zu erkennen und durch klare Regeln zu minimieren.

7. Prävention und Personalauswahl

Zur Sicherstellung des Kinderschutzes gelten folgende Maßnahmen:

Erweitertes Führungszeugnis

  • verpflichtend für alle Trainer, Betreuer und Ehrenamtlichen mit Kontakt zu Kindern
  • Vorlage vor Aufnahme der Tätigkeit
  • regelmäßige Überprüfung, in der Regel alle 3 bis 5 Jahre
  • Einsichtnahme ausschließlich durch berechtigte Personen
  • Durchführung gemäß §72a SGB VIII

Bei relevanten Einträgen entscheidet der Vorstand über den Einsatz im Verein.

Weitere Maßnahmen

  • Unterzeichnung des Verhaltenskodex
  • Einführung in das Schutzkonzept
  • Sensibilisierung im Trainerteam

8. Beschwerdewege

Meldungen sind möglich über:

  • Trainer
  • Kinderschutzbeauftragten
  • Vorstand

Grundsätze:

  • jede Meldung wird ernst genommen
  • vertraulicher Umgang mit Informationen
  • keine Nachteile für meldende Personen

9. Vorgehen im Verdachtsfall

Im Verdachtsfall gilt:

  1. Zuhören und ernst nehmen
  2. keine vorschnelle Bewertung
  3. Sicherheit des Kindes gewährleisten
  4. Kinderschutzbeauftragten informieren
  5. Beobachtungen dokumentieren
  6. externe Fachstellen einbeziehen

Der Schutz des Kindes steht an erster Stelle.

10. Organisation und Umsetzung

Zur Umsetzung des Konzepts:

  • klare Zuständigkeiten innerhalb der Abteilung
  • regelmäßiger Austausch im Trainerteam
  • Einbindung externer Fachstellen bei Bedarf
  • kontinuierliche Sensibilisierung

11. Elternarbeit

Eltern werden aktiv eingebunden:

  • transparente Information über Regeln und Abläufe
  • klare Ansprechpartner
  • partnerschaftliche Zusammenarbeit

12. Verbindlichkeit

Alle Trainer, Betreuer und Ehrenamtlichen verpflichten sich:

  • zur Einhaltung dieses Konzepts
  • zur Unterzeichnung des Verhaltenskodex
  • zur aktiven Mitwirkung am Kinderschutz

13. Weiterentwicklung

Das Konzept wird regelmäßig überprüft und weiterentwickelt.

Kinder- und Jugendschutz ist ein fortlaufender Prozess und wird aktiv im Vereinsalltag gelebt.